Mit SEPA (Single Euro Payments Area) wird ein europaweites Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr eingeführt. Das SEPA-Verfahren gilt für die 28 EU-Staaten, Island, Luxemburg, Norwegen sowie Monaco und die Schweiz. SEPA ersetzt die Kontonummer und die Bankleitzahl durch die IBAN (International Bank Account Number) und vorerst durch den BIC (Bank Identifier Code). Bereits seit dem 1.1.2006 existiert die IBAN und der BIC, wodurch die Überweisung ins Ausland vereinfacht wird. Die IBAN setzt sich aus einem Länderkennzeichen, einer zweistelligen Prüfziffer, der Bankleitzahl und der Kontonummer zusammen.
Ab dem 1.2.2014 gilt SEPA für inländische Überweisungen
Ab dem 1.2.2014 müssen inländische Überweisungen und Lastschriften nach dem SEPA-Verfahren durchgeführt werden. Verbraucher können noch bis zum 1.2.2016 die Kontonummer und Bankleitzahl für die Überweisung verwenden. Die Banken und Sparkassen führen in der Zeit eine kostenlose Konvertierung durch.
Generell kommen bei der IBAN nur zwei neue Stellen hinzu:
- Der Ländercode, zum Beispiel DE für Deutschland
- Eine Prüfziffer, welche vor einem Zahlendreher schützt
daraufhin folgt die Bankleitzahl und die Kontonummer. Durch die längere Nummer steigt auch die Fehleranfälligkeit. Zwar schützt die Prüfziffer vor einem Zahlendreher, jedoch ist die Eingabe wesentlich unübersichtlicher gegenüber der Kontonummer und der Bankleitzahl.
Eine weitere Änderung betrifft das Lastschriftverfahren, welches bei Unternehmen zwingend zum 1.2.2014 auf das neue SEPA-Lastschriftverfahren umgestellt werden muss. Das SEPA-Lastschriftverfahren setzt sich aus der Basislasschrift und der Firmenlastschrift zusammensetzt. Des Weiteren wird es den Abbuchungsauftrag nicht mehr geben. Dieser wird oftmals von Unternehmen genutzt und muss deshalb auf die neue SEPA-Firmenlastschrift umgestellt werden. Alle Besonderheiten zum SEPA-Lastschriftverfahren sind in einem separaten Artikel beschrieben.