SEPA Umstellung – Neues Lastschriftverfahren

Ab dem 1.2.2014 müssen inländische Überweisungen und Lastschriften nach dem SEPA-Verfahren durchgeführt werden. Unternehmen müssen hierfür Ihre Geschäftsprozesse anpassen und auf die neue SEPA-Lastschrift umstellen. Der Aufwand ist von der Unternehmensgröße und den bisher verwendeten Verfahren abhängig.

Die SEPA-Lastschrift unterscheidet sich in zwei Verfahren:

  1. SEPA-Basislastschrift (SEPA Core Direct Debit)
  2. SEPA-Firmenlastschrift (SEPA Business to Business Direct Debit)

Generell richtet sich die SEPA-Basislastschrift an den Privatkunden und ähnelt der Einzugsermächtigung. Dahingegen richtet sich die SEPA-Firmenlastschrift an Geschäftskunden und ist mit dem Abbuchungsauftrag vergleichbar. Bei den beiden Verfahren werden IBAN und BIC anstatt  Kontonummer und Bankleitzahl benötigt. Firmen müssen dem Kunden mindestens 14 Tage vor einer Abbuchung Bescheid geben. Was für den Kunden ein Vorteil ist, bedarf für die Firmen eine Umstellung der Geschäftsprozesse.

Außerdem muss jede Firma über eine Gläubiger-Identifikationsnummer (CI, Creditor Identifier) verfügen und für jeden Kunden eine  Mandatsreferenz nachweisen können. Ältere Mandate von Lastschriftverfahren können übernommen werden und für die SEPA-Basislastschrift verwendet werden.

Der Kunde hat die Möglichkeit die Belastung ohne Angaben von Gründen acht Wochen lang zurückzuverlangen. Wenn kein Mandat vorliegt, verlängert sich die Frist auf 13 Monate! Wichtig ist, dass das Mandat schriftlich vorliegen muss. Bisher verwendete „Online Mandate„, welche bei Online Shops oft verwendet werden, sind somit nicht mehr gültig und der Kunde kann die Ware theoretisch Monate zurückgeben.

Änderungen beim Abbuchungsauftrag

Mit der Umstellung auf das neue SEPA-Lastschriftverfahren wird auch der Abbuchungsauftrag eingestellt. Unternehmen müssen sich somit auf das neue SEPA-Firmenlastschriftverfahren umstellen. Bisher gültige Mandate können im Gegensatz zur Basislastschrift nicht verwendet werden. Somit müssen Unternehmen neue Mandate mit dem Kunden vereinbaren. Dieser Prozess kann insbesondere bei großen Unternehmen eine lange Zeit in Anspruch nehmen und sollte deswegen nicht zu spät angegangen werden, damit zur Umstellung am 1.2.2014 alle erforderlichen Mandate vorliegen. Ansonsten drohen dem Unternehmen Zahlungsausfälle.

2 Gedanken zu „SEPA Umstellung – Neues Lastschriftverfahren

  1. Jakob

    Zwischenzeitlich wurde die Übergangsfrist ja bis zum 1. August verlängert, was leider auch ziemlich nötig war, denn immer noch haben nicht alle komplett auf SEPA umgestellt und obwohl jeder weiß, dass man um diese Umstellung nicht herum kommt, wird das ganze immer noch nicht ernst genug genommen.

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    1. Sören Ohk Artikelautor

      Ja das ist korrekt. Viele Firmen sehen anscheinend keine direkte Auswirkungen auf ihr Geschäft. Außerdem schlägt das Thema beim Endkunden auch nicht gerade auf Begeisterung.

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