Die SEPA-Umstellung rückt immer näher, am 1.2.2014 ist es so weit und Unternehmen müssen Überweisungen und Lastschriften im neuen SEPA-Format abwickeln. Die Umstellung betrifft viele Abteilungen im Unternehmen (IT, Buchhaltung, Einkauf, Vertrieb und Personalabteilung) und ist nicht nur für größere Unternehmen relevant, sondern auch für kleinere und mittlere. Gerade Online Shop Betreiber sind hiervon betroffen und es kann bei einer zu späten Umstellung zu einem Liquiditätsausfall kommen.
Mit der SEPA-Umstellung ändert sich mehr als nur eine neue Nummer (IBAN). Auch das Lastschriftverfahren ändert sich. Das SEPA Verfahren unterscheidet zwischen einer Basislastschrift und einer Firmenlastschrift. Bisher verwenden viele Online Shop Betreiber das Lastschriftverfahren als Zahlungsart für Kunden. Das Verfahren ist besonders beliebt, da es für den Betreiber günstiger ist als die Kreditkarte. Der Kunde muss lediglich über einen „Klick“ dem Lastschriftverfahren zustimmen und der Online Shop Betreiber kann den Betrag abbuchen.
Kein digitales Mandat erlaubt
Das Problem, welches sich durch die SEPA-Umstellung stellt ,ist das Mandat. Jeder Online Shop Betreiber braucht neben der eindeutigen „Gläubiger Identifikationsnummer“ ein Mandat von jedem Kunden, welches ihn dazu berechtigt, den Betrag von dem Konto abzubuchen. Bei dem SEPA-Verfahren muss das Mandat in schriftlicher Form vorliegen und der Kunde kann nicht mehr über einen „Klick“ seine Bestätigung geben. Theoretisch muss von jedem Kunden ein unterschriebenes Mandat vorliegen. Das würde aber das Lastschriftverfahren unattraktiv für den Betreiber und für den Kunden machen, weil sich der Aufwand auf beiden Seiten erheblich erhöhen würde. Wenn der Betreiber auf das schriftliche Mandat verzichtet, liegt somit kein gültiges Mandat vor und der Kunde kann die Ware theoretisch 13 Monate lang zurückgeben!
Andere Zahlungsverfahren steigern die Kosten erheblich
Der Online Shop Betreiber kann natürlich das Bezahlverfahren wechseln, hierdurch würden aber erhebliche Mehrkosten bei den Gebühren entstehen, wie eine Musterrechnung eines Online Shop Anbieters mit 160 Millionen Euro Umsatz ergeben hat. Somit würde für den Online Shop Betreiber der Gewinn drastisch sinken.
Änderung vor dem 1. Februar 2014 möglich?
Ob es noch zu einer Anpassung des SEPA Online Mandats kommt ist fraglich. Bundesbank und Bundesfinanzministerium drängen darauf, dass das Online Mandat in der bisherigen Form auch zukünftig akzeptiert wird. Nur ist es bisher zu keiner Einigung gekommen. Natürlich kann der Shop Betreiber auch einfach weitermachen wie bisher, denn auch beim aktuellen Verfahren ist eigentlich eine schriftliche Einzugsermächtigung notwendig. Bisher wurde diese allerdings von niemandem wirklich nachgefragt, dies soll sich aber durch SEPA ändern.